- berechtigt zum Führen von Krafträdern mit und ohne Beiwagen
- über 50ccm oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit größer 45 km/h, zunächst beschränkt bis max. 25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung /Gewicht bis max. 0,16 kW/kg
- nach 2 Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
- Einschluss der Klassen A1 und M
- Mindestalter:
18 Jahre - Alter bei Anmeldung:
17 Jahre und 6 Monate - Theoretische Prüfung:
frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag - Praktische Prüfung:
frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
Theorieunterrichte:
- Ersterwerb:
12x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
4x Klasse A spezifischer Unterricht zu je 90 Min - Erweiterung:
6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min.
4x Klasse A spezifischer Unterricht zu je 90 Min
Sonderfahrten:
- Überland 5x zu je 45 Min
- Autobahn 4x zu je 45 Min
- Dunkelheit 3x zu je 45 Min
Sonderfahrten bei Vorbesitz A1:
- Überland 3x zu je 45 Min
- Autobahn 2x zu je 45 Min
- Dunkelheit 1x zu 45 Min
Benötigte Papiere:
- Ersterwerb:
Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, biometrisches Passfoto - Erweiterung:
Sehtest, biometrisches Passfoto - Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A mit 25 Jahren möglich



