- berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern größer 50ccm bis max. 125ccm, bis max. 11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: max. 80km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Einschluss der Klasse M
- Mindestalter:
16 Jahre - Alter bei Anmeldung:
15 Jahre und 6 Monate - Theoretische Prüfung:
frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag - Praktische Prüfung:
frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag
Theorieunterrichte:
- Ersterwerb:
12x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
4x Klasse A1 spezifischer Unterricht zu je 90 Min - Erweiterung:
6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
4x Klasse A1 spezifischer Unterricht zu je 90 Min
Sonderfahrten:
- Überland 5x zu je 45 Min
- Autobahn 4x zu je 45 Min
- Dunkelheit 3x zu je 45 Min
Benötigte Papiere:
- Ersterwerb:
Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, biometrisches Passfoto - Erweiterung:
Sehtest, biometrisches Passfoto



