- berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, der nicht unter die Klasse B fällt
- Vorbesitz der Klasse B notwendig
- Mindestalter:
18 Jahre
BF 17: 17 Jahre - Alter bei Anmeldung:
17 Jahre und 6 Monate
BF 17: 16 Jahre und 6 Monate - Theoretische Prüfung:
nicht nötig - Praktische Prüfung:
frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
BF 17: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Sonderfahrten:
- Überland 3x zu je 45 Min
- Autobahn 1x zu 45 Min
- Dunkelheit 1x zu 45 Min


