- berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg, mit Anhänger bis einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg
- zum Fahrer sind 8 Fahrgastplätze erlaubt
- Einschluss der Klasse C1
- Vorbesitz der Klasse B notwendig
- Mindestalter:
18 Jahre
(gewerbliche Nutzung erst ab dem 21. Lebensjahr möglich) - Alter bei Anmeldung:
17 Jahre und 6 Monate - theoretische und praktische Prüfung
- Befristung:
5 Jahre (dann augenärztliches und allgemeinärztliches Gutachten, sowie neues biometrisches Passfoto einreichen beim Straßenverkehrsamt, um eine weitere Verlängerung von 5 Jahren zu bekommen)
Theorieunterrichte:
- 6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
- 10x Klasse C spezifische Unterrichte zu je 90 Min
- Vorbesitz Klasse C1:
4x Klasse C spezifischer Unterricht zu je 90 Min
Sonderfahrten:
- Nur Klasse C:
5x Überland zu je 45 Min
2x Autobahn zu je 45 Min
3x Dunkelheit zu je 45 Min - Gemeinsamer Erwerb Klasse C und CE:
3x Überland zu je 45 Min
1x Autobahn zu 45 Min - Vorbesitz der Klasse C1:
3x Überland
1x Autobahn
1x Nachtfahrt
Benötigte Papiere:
- Augenärztliches Gutachten, Allgemeinärztliches Gutachten, 1 Hilfe Kurs, biometrisches Passfoto
Sonstiges:
- Ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig, danach alle 5 Jahre Weiterbildung.


