Führerscheinklassen

Klasse C

  • berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg, mit Anhänger bis einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg
  • zum Fahrer sind 8 Fahrgastplätze erlaubt
  • Einschluss der Klasse C1
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • Mindestalter:
    18 Jahre
    (gewerbliche Nutzung erst ab dem 21. Lebensjahr möglich)
  • Alter bei Anmeldung:
    17 Jahre und 6 Monate
  • theoretische und praktische Prüfung
  • Befristung:
    5 Jahre (dann augenärztliches und allgemeinärztliches Gutachten, sowie neues biometrisches Passfoto einreichen beim Straßenverkehrsamt, um eine weitere Verlängerung von 5 Jahren zu bekommen)

Theorieunterrichte:

  • 6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
  • 10x Klasse C spezifische Unterrichte zu je 90 Min
  • Vorbesitz Klasse C1:
    4x Klasse C spezifischer Unterricht zu je 90 Min

Sonderfahrten:

  • Nur Klasse C:
    5x Überland zu je 45 Min
    2x Autobahn zu je 45 Min
    3x Dunkelheit zu je 45 Min
  • Gemeinsamer Erwerb Klasse C und CE:
    3x Überland zu je 45 Min
    1x Autobahn zu 45 Min
  • Vorbesitz der Klasse C1:
    3x Überland
    1x Autobahn
    1x Nachtfahrt

Benötigte Papiere:

  • Augenärztliches Gutachten, Allgemeinärztliches Gutachten, 1 Hilfe Kurs, biometrisches Passfoto

Sonstiges:

  • Ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig, danach alle 5 Jahre Weiterbildung.

Weitere Klassen