Führerscheinklassen

Klasse CE

  • berechtigt zum Führen einer Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C und Anhänger über 750kg (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)
  • Einschluss der Klassen BE, C1E,T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
  • Vorbesitz der Klasse C notwendig
  • Mindestalter:
    18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab dem 21. Lebensjahr möglich)
  • theoretische und praktische Prüfung notwendig
  • Befristung:
    5 Jahre (siehe Klasse C)

Theorieunterrichte :

  • 6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
    (beim gemeinsamen Erwerb mit Klasse C muss man den Grundstoffunterricht nur einmalig 6-mal zu je 90 Min. machen)
  • 4x Klasse CE spezifischer Unterricht zu je 90 Min

Sonderfahrten:

  • Klasse CE:
    5x Überland zu je 45 Min
    2x Autobahn zu je 45 Min
    3x Dunkelheit zu je 45 Min
  • gilt auch beim gemeinsamen Erwerb mit Klasse C

Benötigte Papiere:

  • Augenärztliches Gutachten, Allgemeinärztliches Gutachten, biometrisches Passfoto, Erste Hilfe Kurs

Sonstiges:

  • ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig, danach alle 5 Jahre Weiterbildung

Weitere Klassen