- berechtigt zum Führen einer Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C und Anhänger über 750kg (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)
- Einschluss der Klassen BE, C1E,T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
- Vorbesitz der Klasse C notwendig
- Mindestalter:
18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab dem 21. Lebensjahr möglich) - theoretische und praktische Prüfung notwendig
- Befristung:
5 Jahre (siehe Klasse C)
Theorieunterrichte :
- 6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
(beim gemeinsamen Erwerb mit Klasse C muss man den Grundstoffunterricht nur einmalig 6-mal zu je 90 Min. machen) - 4x Klasse CE spezifischer Unterricht zu je 90 Min
Sonderfahrten:
- Klasse CE:
5x Überland zu je 45 Min
2x Autobahn zu je 45 Min
3x Dunkelheit zu je 45 Min - gilt auch beim gemeinsamen Erwerb mit Klasse C
Benötigte Papiere:
- Augenärztliches Gutachten, Allgemeinärztliches Gutachten, biometrisches Passfoto, Erste Hilfe Kurs
Sonstiges:
- ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig, danach alle 5 Jahre Weiterbildung


