- berechtigt zum Führen von land- und forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen bis max. 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
- mit Anhängern max. 25 km/h; selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) bis zu 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter:
16 Jahre - Alter bei Anmeldung:
15 Jahre und 6 Monate
Theoretischer Unterricht:
- 12x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
- 2x Klasse L spezifischer Unterricht zu je 90 Min
Theoretische Prüfung:
- 3 Monate vor dem 16. Geburtstag
- Praktische Prüfung:
nicht nötig
Benötigte Papiere:
- Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, biometrisches Passfoto.


