- berechtigt zum Führen von einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln- wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofa)
- besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein
- Mindestalter:
15 Jahre - Alter bei Anmeldung:
14 Jahre und 6 Monate
Theoretischer Unterricht:
- 6x Grundstoffunterrichte zu je 90 Min
Praxis:
- Fahrprobe zu 90 Min
Theoretische Prüfung:
- frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag
Praktische Prüfung:
- nicht nötig
Benötigte Papiere:
- biometrisches Passfoto


