- berechtigt zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen genutzten Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 60km/h; bei Fahrern unter 18 Jahren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h
- land- und forstwirtschaftliche genutzte Arbeitsmaschinen bis max. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
- Einschluss der Klassen L, M und S
- Mindestalter:
16 Jahre - Alter bei Anmeldung:
15 Jahre und 6 Monate
Theoretische Prüfung:
- frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag
Praktische Prüfung:
- frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag
Theorieunterrichte:
- Ersterwerb:
12x Grundstoffunterricht
6x Klasse T spezifischer Unterricht - Erweiterung:
6x Grundstoffunterricht
6x Klasse T spezifischer Unterricht
Benötigte Papiere:
- Ersterwerb:
Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, biometrisches Passfoto - Erweiterung:
Sehtest, biometrisches Passfoto


