BF17

Führerschein ab 17

 

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem bei jungen Kraftfahrern. Diese Tatsache führt dazu, dass junge Fahranfänger einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Dies wird auch durch Unfallstatistiken belegt. Um diese Unfallzahlen zu senken und somit junge Fahrer zu schützen, wurde das „ Begleitete Fahren mit 17“ eingeführt.

So funktioniert es:

+ ab 16 Jahren und 6 Monaten kann man sich frühestens anmelden
+ die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag gemacht werden
+ die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
+ mit Vollendung des 17. Lebensjahres bekommt man die Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
+ bis zum 18. Lebensjahr kann man in Begleitung der eingetragenen Personen dann Fahrpraxis sammeln
+ mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt
+ die Begleitpersonen müssen namentlich bei der Antragstellung genannt werden
+ sie müssen das 30. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Klasse B sein
+ sie dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben
+ die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben und auch nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen
+ wichtig zu bedenken ist, der verantwortliche Fahrzeugführer ist der junge Fahrer
+ er darf in Begleitung der eingetragenen Personen fahren, ein Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis
+ die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland
+ die Begleitperson hat die Aufgabe eines Ansprechpartners, sie ist nicht Fahrlehrer!!!

» Hier finden Sie die entsprechenden Anträge im PDF Format.